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11
Juni

Ein Krankentransport kann teuer werden – doch in vielen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten. Wir erklären, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, welche Formulare nötig sind und wie Sie Ärger mit der Abrechnung vermeiden.

  1. Wann zahlt die Kasse?

    • Gesetzliche Grundlage (§ 60 SGB V)

    • Beispiele: Dialyse, Chemotherapie, Verlegungen nach Unfall

    • Wichtig: Transport muss „medizinisch notwendig“ sein!

🚑 Wussten Sie’s? Die Krankenkasse übernimmt Ihren Krankentransport – WENN:
✔ Der Arzt „medizinische Notwendigkeit“ bescheinigt
✔ Sie das Formular 302 rechtzeitig einreichen (meist 3 Tage vorher!)
✔ Das günstigste Transportmittel gewählt wird

admin

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